Erbe: Letzer Wille nach eigenem Willen – ein Beispiel

Oft sehen Gesetze andere Regelungen fürs private Erbe vor, als man persönlich möchte. Die Private Wealth Police der Vienna Life bietet eine optimale Lösung. Zum  Beispiel für Frau Meyer. Frau Meyer verfügt über eine Summe von 250.000 Euro, die sie aus einer Lebensversicherung ausbezahlt bekommen hat. Sie möchte die Summe für die Altersvorsorge weiter anlegen.

Frau Meyer hat aus einer geschiedenen Ehe einen Sohn.  Ihn möchte Sie bei ihrem Tode begünstigen. Soweit so gut. Was aber geschieht, sollte sie ihren Sohn überleben. Dann scheint der Vater des Sohnes, ihr Exmann automatisch in der Erbfolge auf. Die Private Wealth Police der Vienna Life hat die Lösung. Der Fachbegriff ist die „Vorversterbensregelung“. In dieser Regelung wird festgehalten wer im Rang nach dem Sohn im Todesfall bedacht wird.

Frau Meyer hat sich für eine Gemeinnützige Organisation entschieden. In der Private Wealth Police ist es jederzeit möglich, die Folge der Begünstigten zu ändern – so wie sich eben auch die persönlichen Lebensumstände jederzeit ändern können.

Getagged mit: