Schutz der Privatsphäre; Fälle aus unserer Praxis (Teil 2)

Aus gegebenem Anlass (Stichwort: „Panama-Papers“) möchten wir uns neuerlich damit beschäftigen, warum der Schutz des Vermögens vor fremden Zugriffen in Zeiten wie diesen nicht nur Sinn macht sondern auch unverändert möglich ist.

Das Anlegen von Geldern in Lebensversicherungen im Ausland hat mit der Hinterziehung von Steuern nichts zu tun. Steueroptimierung ist natürlich möglich und legitim aber da gelten dieselben Regeln egal, ob es sich um einen inländischen oder einen ausländischen Anbieter handelt. Wichtig ist ein Lebensversicherungsvertrag im schuldenfreien Ausland als Beitrag zu einem professionellen privaten Vermögens- und Risikomanagement.

Das Anlegen im Ausland begründet sich aus dem verständlichen und absolut legitimen Wunsch nach Diskretion und Wahrung der Privatsphäre. Wir präsentieren Ihnen neuerlich Beispiele aus unserer Praxis:

5. Diskretionsbedarf innerhalb der Familie

Sie wollen nicht, dass Ihre Kinder oder Ihre zukünftige Ehefrau/Ehemann frühzeitig wissen, wie viel Geld Sie wirklich haben. Geld kann ja bekanntlich den Charakter verderben, und viele Eltern oder Partner möchten nicht, dass Kinder zu früh von großen Vermögenswerten erfahren.
Sie können in solchen Fällen eine Begünstigtenregelung auf einen Zeitpunkt legen, zu welchem Sie davon ausgehen, dass Ihre Erben die nötige menschliche wie fachliche Reife haben.

6. Individuelle, flexible Vermögensübertragungen

Gerade Großeltern übertragen gerne Vermögenswerte direkt auf ihre „Lieblingsenkel“ und wollen die gesetzliche Erbfolge für bestimmte Vermögensbestandteile umgehen. Dies ist durch eine Lebensversicherung der Vienna-Life sehr gut möglich. Auch der Schwiegersohn oder die Schwiegertochter sollen manchmal „ausgeschlossen“ und stattdessen direkt die Enkel bedacht werden.

7. Vermögens- und Haftungsschutz

Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist der Haftungsschutz für Unternehmer: Sie sind beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH und gehen somit in Ihrem operativen Geschäft unternehmerische Risiken ein.

Wenn Sie nun privat ein Wertpapierdepot haben, ist es nicht zwangsläufig so, dass Sie bei einer Schieflage Ihrer GmbH nur mit Ihrem Stammkapital haften. In Deutschland gibt es unter Umständen auch eine Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie eine Schieflage Ihrer Gesellschaft falsch beurteilen. Dann können auch Ihre privaten Vermögenswerte in die Konkursmasse mit einfließen.

Viele GmbH-Geschäftsführer haben aus diesem Grunde beispielsweise ihr Wertpapierdepot auf ihre Ehefrau überschrieben, um dieses Haftungsrisiko zu minimieren. Allerdings gehen Sie mit diesem Transfer des Eigentums auf Ihre Frau natürlich ein neues Risiko ein, nämlich das einer Scheidung. Nicht selten passiert es gerade im Falle einer Insolvenz, dass die daraus auch immer resultierenden psychischen Anspannungen auch Auswirkungen auf Ihr Privatleben haben. Und wenn Ihre Frau Sie dann eventuell verlässt – dieses Risiko ist in Deutschland rein statistisch nun mal sehr hoch, da jede 2. Ehe geschieden wird –, haben Sie Ihr Eigentum, rein vom rationalen Risikomanagementgedanken her, eben nicht abgesichert.

8. Risikomanagement: Rechtliche Diversifikation und geografische Streuung

Versicherungsverträge der Vienna-Life sind rechtlich eine eigenständige „geschützte Zelle“ für Ihr Vermögen. Das ist bereits ab 20.000 Euro möglich. Für andere Gesellschaftsformen wie Stiftungen oder Trusts beispielsweise würden Sie das 100-fache Anlagevolumen benötigen.
Sie schaffen somit eine rechtliche Streuung Ihres Vermögens und durch Nutzung der Vienna-Life als liechtensteinischem Anbieter, eine regionale Verteilung Ihrer Werte. Das bedeutet in der Praxis ein besseres Anlage- und Risikomanagement. Eine ausländische Versicherungspolice wird somit zu einem eigenständigen und isolierten Wert, der den Schutz Ihres Gesamtvermögens deutlich verbessert.

So wie Sie aus Diversifikationsüberlegungen Aktien aus unterschiedlichen Branchen oder Ländern kaufen, sollten Sie auch – je nach Höhe Ihrer Vermögenswerte – überlegen, Ihre Vermögensstrukturen in unterschiedlichen Rechtsräumen und bei verschiedenen Finanzdienstleistern zu verteilen.

Für alle diese Fälle gilt: Basis für Ihre eigene Krisenvorsorge sollte ein Land sein außerhalb der EU, des ESM und der Bankenunion. Das Fürstentum Liechtenstein ist dafür der beste Standort. Liechtenstein kann legal die Vorteile der EU für die Produkte und Dienstleistungen seiner Versicherungsgesellschaften nutzen, – ohne die Haftungsnachteile des ESM tragen zu müssen.

Die Kapitalschutz Real Wert Police der Vienna-Life in ihren individuellen Strategie-Varianten bietet für Sie als Kapitalanleger und den von Ihnen begünstigten Personen maßgeschneiderte Lösungen in mehrfacher Hinsicht. Dadurch haben Sie die Möglichkeit Ihren eigenen Rettungsschirm für Ihr Vermögen in Liechtenstein aufzubauen und zu verwalten. Näheres zur Kapitalschutz Real Wert Police finden sie hier.