Finanzplanung für den Ruhestand mit Vermögensschutz kombinieren

Gerade die Absicherung des Ruhestands muss genau geplant sein. Die Menschen wollen im Ruhestand die Früchte ihrer Arbeit genießen, ihren Interessen nachgehen und die Familie unterstützen. Die Finanzplanung bildet das Fundament für finanzielle Unabhängigkeit, Ruhe und Gelassenheit. Eine professionelle Liquiditäts- und Pensionsplanung lässt sich natürlich auch mit bestimmten Produktlösungen herstellen.

Financial Planning (zu Deutsch: Finanzplanung) ist ein Begriff, der in der Vermögensverwaltung regelmäßig auftaucht. Das Financial Planning nimmt alle Bereiche in den Blick, die mit dem Wohlstand eines Menschen zu tun haben, und geht damit weit über die Finanz- oder Vermögensberatung hinaus. „Nicht der kurzfristige Effekt, sondern ein schlüssiges Langzeitkonzept für Vermögensaufbau, -mehrung und -sicherung ist das Ziel“, heißt es beispielsweise dazu beim Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.

Der Hintergrund laut Financial Planning Standards Board Deutschland: „Nach Erfahrung der Finanzplaner haben die wenigsten Kunden ein klares Bild ihrer Vermögensverhältnisse. Hier ein paar Fondsanteile, dort eine Immobilie, da eine Lebensversicherung, Festgeld, vielleicht Aktien. Die Zusammensetzung von Portfolios ist häufig eher zufallsbedingt als planvoll. So reagieren Kunden auf die Frage nach der Nachsteuerrendite ihrer Vermögens­anlagen meistens nur mit einem hilflosen Schulterzucken. Die Frage, ob die Absicherung des Ruhestands ausreicht, bleibt zumeist unbeantwortet.“

Wie hoch müssen die Altersvorsorgebeträge wirklich sein?

Aber gerade die Absicherung des Ruhestands sollte Teil dieser umfassenden Planung sein. In der Regel wird der Blick rein auf die monatliche Sparrate gerichtet, also das Geld, das in ein Vermögensverwaltungsdepot oder ein Versicherungsprodukt eingezahlt, damit dieses beim Renteneintritt zur Verfügung steht. Doch um die korrekte Höhe dieser Sparraten macht sich kaum jemand echte Gedanken. Und konkret kalkuliert, aus welchen Quellen eigentlich weiteres Einkommen zur Verfügung steht, wird zumeist auch nicht. Eine echte Planung, die Wunsch und Wirklichkeit ins Verhältnis setzt und glasklar aufzeigt, welcher Finanzbedarf tatsächlich besteht, findet in der Regel nicht statt.

Sollte sie aber, ist unser Kooperationspartner Rolf Klein von der Neutralis Kapitalberatung überzeugt. Er schreibt zum Thema Finanzplanung: „Die Finanzplanung stellt das Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens dar. Dieses Prinzip wird bei der individuellen Finanzplanung auf die private Sphäre übertragen, besonders mit Blick auf den Ruhestand. Die Menschen wollen dann die Früchte ihrer Arbeit genießen, ihren Interessen nachgehen und die Familie unterstützen. Dafür ist finanzielle Unabhängigkeit entscheidend und eine planbare Struktur, wieviel Geld zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung stehen soll, wie hoch die laufenden Ausgaben sind und wie die dereinstige Vermögensübertragung ablaufen soll.“

Welche Vermögenswerte stehen jetzt und später zur Verfügung?

Erst wenn der Finanzplaner sich einen Überblick über sämtliche Vermögenswerte (aktuelle liquide Mittel, Immobilien, Beteiligungen und alternativen Investments wie Oldtimer, Kunst und Co.) verschafft hat und auch weiß, welche Vermögenswerte in Zukunft noch hinzukommen können (beispielsweise Lebensversicherungen, Erbschaften und fremdfinanzierte Kapitalanlagen, die erst in einigen Jahren Renditen abwerfen, oder auch vorab kalkulierte Zuflüsse aus dem Verkauf eines Unternehmens), wird laut Rolf Klein deutlich, welche Mittel aktuell zur Verfügung stehen und was in einigen Jahren zur Verfügung stehen wird. „Das Prinzip der Vermögenskonsolidierung schafft die Basis für alle weiteren Überlegungen und für die Ermittlung der finanziellen Ansprüche im Ruhestand und entscheidet auch über das Eintrittsalter in den Ruhestand. Der Finanzplaner kann durch bestimmte Maßnahmen genau errechnen, welche Möglichkeiten sich aus dem aktuell und später einmal vorhandenen Vermögen realisieren lassen.“

Eine professionelle Liquiditäts- und Pensionsplanung lässt sich natürlich auch mit bestimmten Produktlösungen herstellen. Dabei werden Vermögensverwaltung, Vermögensnachfolge und Finanzplanung kombiniert und steuerlich optimiert. Wer alle diese Faktoren beachtet und miteinander in Einklang bringt, erhält eine individuelle Konzeption für mehr Ruhe und Gelassenheit im Ruhestand.

„Private Wealth Police“ als All-in-One“-Lösung für die Finanzplanung

Eine Möglichkeit: Die von Rolf Klein entwickelte „Private Wealth Police“ ist ein echtes Finanzplanungsinstrument für liquide Vermögen und eine „All-in-One“-Lösung, die unabhängig vom Alter vom Alter des Anlegers sinnvoll ist. Daher gilt die „Private Wealth Police“ als Vermögensschutz-, Vermögensnachlass- und Vermögensmanagement-Konzept und bietet ganzheitliche Lösungen für eine banken- und vertriebsunabhängige Vermögensstrukturierung mit dem Fokus auf Vermögensplanung, Finanzplanung, Nachlassplanung und Vorsorgeplanung.

Durch die liechtensteinische Versicherungslösung kann die Vermögensverwaltung sehr breit gestreut organisiert werden, indem aus mehreren 1000 Fonds, ETFs und Zertifikaten beziehungsweise individuellen Vermögensverwaltungsstrategien ein individuelles passendes zusammengestellt wird. Mit der „Private Wealth Police“ können auch unterschiedliche Fonds-Vermögensverwaltungen umgesetzt werden. Das bedeutet höchste Flexibilität im Vermögensmanagement.

Vorteilhafte erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Lebensversicherungen

Zum Vermögensschutz gehört auch die Steueroptimierung. Vor allem die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Lebensversicherungen steht bei der „Private Wealth Police“ im Fokus. Durch die spezielle Strukturierung der Lösung kann der Versicherungsvertrag so gestaltet werden, dass die Auszahlung aus der Vermögensverwaltung steuerfrei und außerhalb eines eventuellen Testaments direkt an den im Versicherungsvertrag begünstigten Versicherungsnehmer und Erbe erfolgt.

Übrigens: Bei der Insolvenz einer Versicherungsgesellschaft in Liechtenstein kann der Versicherungsnehmer das Deckungskapital einfach zurückfordern. Die besonders rasche Befriedigung der Forderungen der Versicherungsnehmer wird durch das liechtensteinische Versicherungsaufsichtsgesetz sichergestellt. Das hat weitreichende Vorteile im Vergleich zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland.

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