Wir leben nicht ewig; Nachlassmanagement mit der Vienna-Life

Die meisten Menschen in Deutschland – etwa 70% – versterben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Von den verfassten Testamenten sind laut Statistik die meisten durch formale Fehler ungültig oder gehen, weil oft nicht am aktuellen Stand, am eigentlich angedachten Ziel vorbei.

Auch die demographische Entwicklung signalisiert Handlungsbedarf, wie sich beispielsweise auch bei der rasanten Zunahme an Patch-Work-Familien zeigt. Wurde zum Beispiel in Deutschland im Jahr 1965 im Durchschnitt eines von zehn Kindern unehelich geboren, so sind dies aktuell rund 40 Prozent.

In der Vienna-Life hatten wir jüngst einen Fall, bei dem die überlebende Ehepartnerin überrascht war, dass sie nur 25% des Vermögens erben sollte. Die Dame lebte in einer Gütergemeinschaft mit ihrem Ehemann und ging davon aus, dass nach dem Tod ihres Mannes das „Gemeinschaftsvermögen“ automatisch auf sie übergehen würde. Hinzu kam, dass das Verhältnis zu den drei erbberechtigten Kindern, von denen nur eines ihr leibliches Kind ist, stark zerrüttet war. Aufgrund des Güterstandes hat nun jedes Kind Anspruch auf einen Anteil von 25%. Da das Hauptvermögen in der Wohnimmobilie gebunden ist, besteht sogar die Gefahr, dass diese verkauft werden muss, um die gesetzlichen Ansprüche aller Kinder zu erfüllen.

Es ist ein Irrglaube, dass mit Heirat ohne Ehevertrag jegliches Vermögen geteilt wird. Wenn Sie in Deutschland ohne Ehevertrag heiraten, dann gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Vermögen, das die Partner in die Ehe einbringen, bleibt bei diesem. Die Einnahmen ab Eheschließung jedoch werden als Zugewinn geteilt. Die Gütergemeinschaft vereinheitlicht das Vermögen und den Zugewinn; die Gütertrennung bewirkt das Gegenteil. Diese beiden Güterstände müssen durch einen Ehevertrag notariell beurkundet werden. Doch wer hat schon einen Ehevertrag?

Eine rechtssichere, flexible und effiziente Lösung sind Regelungen über Versicherungsverträge der Vienna-Life. So können Sie Vermögenswerte außerhalb der gesetzlichen Pflichtanteile im Todesfall gezielt übertragen – unabhängig vom Güterstand. Leistungen aus Versicherungsverträgen fallen bei Nennung von Dritten als Begünstigte nicht in den Nachlass. Im Erbfall können Sie dadurch die Verteilung Ihres Vermögens an beliebig viele Begünstigte verfügen und erreichen damit eine gezielte Freizügigkeit bei Ihrer persönlichen Nachfolgeplanung und Vermögensweitergabe. Ihre Interessen sind:

– Absicherung der Familie
– Optimierung der Steuerbelastung
– Gezielte Zuordnung des Nachlasses
– Streitvermeidung

Die Kapitalschutz Real Wert Police der Vienna-Life in ihren individuellen Strategie-Varianten bietet für Sie als Kapitalanleger und den von Ihnen begünstigten Personen maßgeschneiderte Lösungen in jeder Hinsicht. Dadurch haben Sie die Möglichkeit Ihren eigenen Rettungsschirm für Ihr Vermögen in Liechtenstein aufzubauen und zu verwalten. Näheres zur Kapitalschutz Real Wert Police finden sie hier.