Schutz im Konkursfall; Rechtzeitige Vorsorge für den Ernstfall

Ganz generell spielt im Bereich Vorsorge und damit bei der Lebensversicherung auch das Thema Vermögensschutz eine große Rolle. Daher ist es ratsam, rechtzeitig intelligente Lösungen für den Kunden zu entwickeln. Ganz besonders Lebens- und Rentenversicherungen genießen in fast allen Jurisdiktionen einen höheren Schutz vor dem Zugriff Dritter.

Hier gilt es nun, die Sache aus zwei Blickwinkeln näher anzusehen: Die Forderungen können sich gegen den Versicherungsnehmer richten oder aber die Forderungen können sich gegen die Versicherungsgesellschaft an sich richten.

In beiden Fällen gewährleisten Fondsgebunde Lebens- und Rentenversicherungen aus Liechtenstein ein hohes Maß an Schutz der Vermögenswerte.

Der erste Blick gilt in der Regel dem Konkursprivileg aus Sicht des Kunden. Inwieweit ist der Wert seiner Police gesichert, wenn im Insolvenzfall gegen ihn vorgegangen wird? Da bei Versicherungsverträgen mit Bürgern der Bundesrepublik Deutschland (auch von Schweizerischen oder Liechtensteinischen Anbietern) generell und ausschliesslich deutsches Versicherungsvertragsrecht anzuwenden ist, kann über die intelligente Ausgestaltung von unwiderruflichen Bezugsrechten naher Angehöriger (Ehepartner, Kinder oder Enkel), die Police dem Zugriff Dritter entzogen werden. Hier gilt: „Ein Haus das bereits brennt, kann man nicht mehr versichern“. Rechtzeitige Vorsorge tut also Not.

Die zweite Frage – mit Blick auf die Versicherungsgesellschaft – lautet: Inwieweit ist der Wert einer Police gesichert, wenn gegen die Versicherungsgesellschaft vorgegangen wird? An dieser Stelle kommen die Bestimmungen des Artikels 59a des Liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Anwendung, der auch auf Artikel 45 der Konkursordnung Bezug nimmt. Demnach werden die Vermögenswerte im Deckungsstock einer Versicherungsgesellschaft als Sondermasse betrachtet und dienen ausschließlich der Befriedigung von Forderungen der Versicherungsnehmer. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer immer exakt aus dem seiner Police zuzuordnenden Wertpapierbestand befriedigt wird. Der Unterschied zu den in Deutschland domizilierten Lebensversicherungsgesellschaften ist entscheidend.

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