Fondspolicen werden ab 2018 noch attraktiver!

Zum 01.01.2018 tritt das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) in Kraft. Das Gesetz gilt grundsätzlich auch für in Deutschland domizilierte Investmentfonds und ETFs (ISIN: DE) in Fondspolicen. Wichtig ist dabei die Art des Investmentfonds:

Nach Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz Nummer 9 EStG sind bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ab 2018 15 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der eingezahlten Beiträge von der Einkommenssteuer befreit, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt. Durch diese Regelung soll die künftige steuerliche Vorbelastung von Investmenterträgen auf Ebene der Investmentfonds pauschal ausgeglichen werden.

Achten Sie bei Investmentfondspolicen auf die Veranlagungsart und das Domizil der Zielfonds

Rein isoliert betrachtet sollten Sie ab 2018 durchaus ein Augenmerk auf die Veranlagungsart Ihrer Investmentfonds werfen, die Sie im Rahmen einer Fondspolice erwerben. Zielt Ihre Strategie beispielsweise rein auf Dividendenerträge von deutschen Investmentfonds ab, ist eine Investmentfondspolice tendenziell im Nachteil gegenüber einer Direktanlage. Hier sollten Sie verstärkt ausländische Fondsalternativen ins Auge fassen.

Wenn Sie bereits eine alternative Veranlagungsart gewählt haben, wie beispielsweise Anlagen in Rohstoffe wie Edelmetalle, dann ist eine Fondspolice zukünftig sogar stark im Vorteil. Darüber hinaus sparen Sie sich bei Investmentfondspolicen im Gegensatz zur Direktanlage in Investmentfonds immer die Vorabpauschale.

Fondspolicen werden von einer Abschaffung oder Erhöhung der Abgeltungsteuer weiter profitieren

Eine künftige Bundesregierung wird bei einer Beteiligung der Grünen Zugeständnisse in der Steuerpolitik machen müssen. Namhafte Experten rechnen damit, dass die derzeitige Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % in Zukunft deutlich in Richtung 35 % angehoben wird. Oder es kommt zur Rückkehr der Progressionsbesteuerung mit Spitzensteuersätzen von derzeit 45%.

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